Der Oberste Gerichtshof weist Berufung wegen KI-Urheberrechts im Fall Thaler v. Perlmutter ab und zementiert die Regel der rein menschlichen Urheberschaft
Der Oberste Gerichtshof der USA hat die Berufung von Stephen Thaler in Thaler v. Perlmutter nicht zur Entscheidung angenommen und bestätigt damit endgültig das Urteil des DC Circuit, wonach KI-Systeme nach dem Urheberrechtsgesetz von 1976 nicht als Urheber anerkannt werden können. Die Entscheidung macht Thalers jahrelange Bemühungen zunichte, urheberrechtlichen Schutz für von seiner ‚Creativity Machine‘-KI autonom erzeugte Kunstwerke zu erhalten, und bekräftigt, dass menschliche Urheberschaft eine grundlegende rechtliche Voraussetzung für den Schutz geistigen Eigentums bleibt.


